Liebe Mandanten,

am 28.10.2020 hatte die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) einen „Teil-Lockdown“ beschlossen. Die auf Grundlage dieses Beschlusses erlassenen Schließungsverordnungen der Länder führen in einigen Branchen zu Einstellung des Geschäftsbetriebs während des gesamten Monats November 2020.

Zur Existenzsicherung der betroffenen Unternehmen wird eine Außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) eingerichtet. Hierzu liegen mittlerweile die Vollzugshinweise sowie eine FAQ-Liste des Bundeswirtschaftsministeriums vom 03.12.2020 vor. Hierdurch haben sich einige Rahmenbedingungen und Antragsvoraussetzungen im Vergleich zu den politischen Ankündigungen stark verändert.

Anträge auf „Novemberhilfe“ können seit dem 25.11.2020 gestellt werden.

Mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief (Stand 30.11.2020) erhalten Sie hierzu wichtige aktualisierte Hinweise und Erläuterungen.

Für unsere DAV-Sektionen sind wir aktuell noch in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium bezüglich offener Punkte zur Antragstellung. Dazu informieren wir Sie derzeit regelmäßig per Mail. Falls Sie dazu noch keine E-Mail bekommen haben bzw. wir hier erstmalig für Sie tätig werden sollen, kontaktieren Sie uns gerne.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Adventszeit und alles Gute. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Veronika Kogel
Steuerberaterin und Geschäftsführerin

Telefon: +49 8031 18040
Mail: veronika.kogel@lkc.de