Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.

Bildet Ihr Unternehmen Auszubildende aus einem Betrieb weiter aus, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, können Sie die Übernahmeprämie für sogenannte Insolvenzlehrlinge beantragen. Der aufnehmende Betrieb erhält die Übernahmeprämie als einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Die Prämie wird nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Kurz zusammengefasst:

1) Ausbildungsprämie

  • Einmaliger Zuschuss von € 2.000,00 pro Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsbeginn 08/2020 bis 02/2021 oder

2) Ausbildungsprämie plus

  • Einmaliger Zuschuss von € 3.000,00 pro Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsbeginn 08/2020 bis 02/2021, wenn man mehr Azubis einstellt, als in den Vorjahren

Voraussetzungen:

  •  Beschäftigung maximal 249 Arbeitnehmer (Stichtag 29.02.2020)
  •  Im ersten Halbjahr 2020 gab es mindestens einen Monat Kurzarbeit oder
  •  Umsatzeinbruch von mindestens 60% (Vergleich April + Mai 2020 mit April + Mai 2019)
  •  Auszahlung nach der Probezeit

3) Zuschuss zur Ausbildungsvergütung: monatlich 75% Zuschuss der Ausbildungsvergütung

Voraussetzungen:

  •  Beschäftigung maximal 249 Arbeitnehmer (Stichtag 29.02.2020)
  •  Zuschuss nur in den Monaten, in denen mindestens 50% Arbeitsausfall vorlag

Hier gelangen Sie zu den Anträgen:

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 01.09.2020)

Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn wir Sie diesbezüglich unterstützen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Veronika Kogel
Steuerberaterin und Geschäftsführerin

Telefon: +49 8031 18040
Mail: veronika.kogel@lkc.de