Liebe Mandanten,

die Corona-Überbrückungshilfe geht in die nächste Runde. Die Anträge für die Phase 2 (September bis Dezember 2020) können ab sofort gestellt werden.

Ziel der Corona-Überbrückungshilfe (Phase 2) ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate September bis Dezember 2020 einen weitergehenden Fixkostenzuschuss zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten und bei denen ein bestimmter Umsatzeinbruch vorliegt.
Antragsberechtigt sind auch Soloselbständige und Freiberufler.

Begünstigt werden Unternehmen, bei denen mindestens eines der folgenden beiden Kriterien erfüllt ist:

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020
    gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten,
    oder
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Alle weiteren Informationen und Beispiele finden Sie in unserem Mandanteninformationsbrief zu diesem Thema:

Hier finden Sie den Mandanten-Informationsbrief zur Überbrückungshilfe 2 zum Download!

Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn wir Sie diesbezüglich unterstützen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Florian Faradi
Steuerberater

Telefon: +49 8031 18040
Mail: florian.faradi@lkc.de