Sehr geehrte Damen und Herren,

ab April 2021 führt DATEV für das EBICS-Verfahren in Bank online die etablierte 2-Faktor-Authentifizierung ein. Die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 hat die Verbreitung der 2-Faktor-Authentifizierung im Bereich des elektronischen Zahlungsverkehrs deutlich erhöht. Sie begegnet uns allen bereits heute bei vielen marktüblichen Payment-Verfahren.

Die Bestände werden stufenweise für den neuen Prozess zur 2-Faktor-Authentifizierung freigeschaltet, numerisch aufsteigend nach Beraternummern. Diese stufenweise Umstellung wird voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen.

Was müssen Sie jetzt tun?

Bereiten Sie sich schon jetzt auf den künftigen Prozess vor.

1. Information

Verschaffen Sie sich – wenn noch nicht geschehen – unter www.datev.de/ebics einen Überblick zur 2-Faktor-Authentifizierung.

2. Voraussetzungen prüfen und installieren

Prüfen Sie, welches Anmeldeverfahren Sie für DATEV Unternehmen online und das EBICS-Verfahren nutzen.

  • Anmeldung mit DATEV SmartCard

Installieren Sie DATEV SmartVerify auf dem PC, mit dem Sie DATEV Unternehmen online nutzen. Alle Informationen zur Installation erhalten Sie im Dokument 1019939 „DATEV SmartVerify für DATEV SmartCard / DATEV mIDentity installieren“ (www.datev.de/hilfe/1019939).

  • Anmeldung mit DATEV SmartLogin

Prüfen Sie, ob mindestens die Version 2.5.2 der DATEV SmartLogin-App installiert ist.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten

Wenn Sie bereits jetzt Fragen haben, sprechen Sie mich oder Ihren Ansprechpartner in unserer Kanzlei bitte direkt an.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: www.datev.de/ebics

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Sie bei der Umstellung unterstützen können. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Karl Dörnemann
Betriebswirt (B. A.)

Telefon: +49 8031 18040
Mail: rosenheim@lkc.de