Auf Grundlage des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wird der allgemeine Steuersatz für die Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Zur Klärung verschiedener, damit in Zusammenhang stehender Fragen hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Kurzinfo (Download über Link) herausgegeben. In der Kurzinfo finden Sie verschiedene Beispielfälle zu den einzelnen Branchen, bzw. Sonderregelungen.
(Quelle: Steuerberaterkammer München / Bayrisches Landesamt für Steuern)
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Ihre Veronika Kogel
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