Liebe Mandanten,

nachfolgend finden Sie eine kurze Darstellung der Berücksichtigung von Anzahlungen (Anzahlungsrechnungen), die vor dem 01.07.2020 für Leistungen geleistet wurden, die im Zeitraum 01.07.2020-31.12.2020 erbracht werden.

Gemäß der gesetzlichen Regelung (§27 UStG) müssen auch Anzahlungsrechnungen im Hinblick auf den richtigen Steuerausweis korrigiert werden. Gemäß Pkt 2.3 Tz. 8 BMF Schreiben vom 30.06.2020 bedarf es einer Rechnungsberichtigung jedoch nicht, wenn in einer Endrechnung die Umsatzsteuer für die gesamte Leistung oder Teilleistung mit den ab 01.07.2020 geltenden Umsatzsteuersätzen von 16% bzw. 5% ausgewiesen wird. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Ausweis in der Endrechnung und der Auflistung der Anzahlungsrechnungen netto – Umsatzsteuer – brutto zu erfolgen hat.

Hier finden Sie eine Musterrechnung mit Beispiel. 

In der Umsatzsteuervoranmeldung ist die Schlussrechnung wie folgt zu berücksichtigen:

Bereits mit 19% oder 7% besteuerte Anzahlungen zu nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Umsätzen sind in der Umsatzsteuervoranmeldung zu korrigieren, indem in Zeile 26 bzw. 27 der UStVA für den Voranmeldezeitraum der Leistungsausführung im Jahr 2020 bzw. in Zeile 38 bzw. 41 der Umsatzsteuerjahreserklärung für 2020 eine negative Bemessungsgrundlage berücksichtigt wird. Eine Eintragung in Zeile 62 der Umsatzsteuervoranmeldung für den Voranmeldezeitraum der Leistungsausführung im Jahr 2020 bzw. Zeile 58 der Umsatzsteuerjahreserklärung (als negative Nachsteuer) ist insoweit nicht vorzunehmen.

Der Leistungsempfänger hat den entsprechenden Vorsteuerabzug (ggf. mit Minuszeichen) bei Vorliegen der Schlussrechnung zu mindern.

Für den Übergang von den verringerten Umsatzsteuersätzen zu den dann wieder erhöhten Umsatzsteuersätzen zum 01.01.2021 ergibt sich nach Tz 51 i.V.m. Tz. 9 BMF Schreiben vom 30.06.2020 nichts anderes, wenn die Anzahlungen vor dem 01.01.2021 vereinnahmt werden.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hier Beratungsbedarf haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Veronika Kogel
Steuerberaterin und Geschäftsführerin

Telefon: +49 8031 18040
Mail: veronika.kogel@lkc.de