Liebe Mandanten,

das Verfahren der Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.

Am 05.11.2020 wurden die ersten vorläufigen FAQs vom BMF zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) veröffentlicht, die gestern (16.11.2020) nochmal überarbeitet wurden.

Hier gelangen Sie zu den FAQ

Konkret umfasst das die „Novemberhilfe“ folgende Punkte:

  • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung bis zu 5.000 Euro,
  • andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro.

Die Antragstellung für die Abschlagszahlung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. und soll voraussichtlich ab 25.11.2020 möglich sein. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen noch im November erfolgen.

Das Verfahren der regulären Beantragung der Novemberhilfe soll unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden. Die Beantragung der eigentlichen Novemberhilfe (vereinfacht: 75 % des Umsatzes des Vorjahres-Novembers) wird also erst nach dem 25.11.2020 möglich sein. Ein genaues Datum ist noch nicht bekannt, wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Hier gelangen Sie zum Link zur PM des BMF

Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn wir Sie diesbezüglich unterstützen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Veronika Kogel
Steuerberaterin und Geschäftsführerin

Telefon: +49 8031 18040
Mail: veronika.kogel@lkc.de